Stand: 19 November 2023

Die Saarbrücker Zeitung berichtet über die Ablehnung der Ausweisung durch die Landesplanung im Gemeinderat Mandelbachtal und im Stadtrat Blieskastel

Ein einstimmiges Nein zum Kalkabbau (SZ vom 17.11.2023)

Kritisches zum Landesentwicklungsplan (SZ vom 16.11.2023)


Stand: 17 November 2023

Der Stadtrat Blieskastel hat auf Initiative von Lisa Becker und der Grünenfraktion die Umwidmung des Gebietes auf dem Hanickel inzwischen in die Stellungnahme zum LEP übernommen und nach Bauausschuss auch gestern in der Stadtratssitzung einstimmig beschlossen.
Selbiges gilt auch für die Gemeinde Mandelbachtal, wobei sich sich vor allem der Ortsrat und auch der Ortsvorsteher von Erfweiler Ehlingen, vorbildlich eingebracht haben.
Eine Presseerklärung wird in Kürze folgen.

Jetzt kann sich noch jeder Einzelne bis Ende des Monats am Verfahren beteiligen und seine persönliche Stellungnahme an die Landesentwicklung abgeben. Das geht über die Beteiligungsplattform der Landesregierung:
https://beteiligung-regionalplan.de/saarland3/

Das Argument, welches man bringen sollte ist:

Wie aus der Karte der Landesplanung ersichtlich ist, ist für den Hanickel zwischen den Dörfern Rubenheim und Wolfersheim neben dem "Vorranggebiet für Landwirtschaft" auch ein "Vorbehaltsgebiete für Rohstoffsicherung" eingetragen ist, obwohl das Zulassungsverfahren (3.3/Sf/I-110569-203) am 17.04.2019 durch das LUA die Unverträglichkeit des Abbaus von Muschelkalk mit den umliegenden Flächen nach Bundesnaturschutzgesetzt und Bundes-Immissionsschutzgesetz ergeben hat.
Daraus hätte ja folgen müssen, dass die Fläche im zukünftigen LEP als "Vorranggebiet für Naturschutz" bzw. "Vorbehaltsgebiete für Biotopverbund" eingetragen wird.

Und dann kann man natürlich dazu auch noch seine sonstigen Ansichten schreiben.


Stand: 11 November 2023

Aktueller Stand

Seit Ende August wird über den neuen Landesentwicklungsplan diskutiert. Die Gemeinde/Stadträte sowie die Ortsräte und andere Institutionenwurden zur Stellungnahme aufgefordert.

Siehe: https://www.saarland.de/mibs/DE/aktuelles/2023/pm139_2023-08-22-LEP.html

Warum ist dies nun wichtig?

Die Ziele der Landesplanung legen fest, was wo im Saarland passieren muss/kann/darf. Also wo gibt es Wohngebiete, wo Straßen, wo Gewerbegebiete und wo Naturschutzgebiete. Aber eben auch: Wo darf oder soll Rohstoffgewinnung (z.B. Schottergewinnung im Tagebau) stattfinden.
Deswegen gab es bei der ersten Tagebauerlaubnis auf dem Hanickel 2013 ein Zielabweichungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung, denn das Gebiet war "Vorranggebiet für Landwirtschaft". Wirklich nachhaltig kann der zukünftige Abbau nur verhindern werden, wenn das Gebiet neben "Vorranggebiet für Landwirtschaft" auch "Vorranggebiet für Naturschutz" wäre.

Genau das ist aber nicht der Fall, viel schlimmer noch, im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplan, der gerade erarbeitet wird, steht:

"Vorranggebiet für Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiete für Rohstoffsicherung"

oder auf gut Deutsch: Der Genehmigung steht in Zukunft kaum etwas im Wege, denn es ist kein Zielabweichungsverfahren mehr notwendig, weil es ja jetzt den Zielen der Landesplanung entspricht. Der Betreiber möchte ja nur das machen, was die Politik im Saarland für dieses Gebiet vorsieht. Ihm unter diesen Voraussetzungen eine Genehmigung zu verweigern ist praktisch unmöglich, dann jedes Gericht wird sagen: Wenn der Abbau dort aus Umweltschutzgründen nicht möglich ist, warum wurde das Gebiet dann nicht bei der aktuellen Planung als „Vorranggebiet für Naturschutz“ ausgewiesen, obwohl im Zulassungsverfahren (3.3/Sf/I-110569-203) am 17.04.2019 durch das LUA die Unverträglichkeit des Abbaus mit den umliegenden Flächen nach Bundesnaturschutzgesetzt und Bundes-Immissionsschutzgesetz ergeben hat.

Das kann man sich hier ansehen: https://beteiligung-regionalplan.de/saarland3/02_Plankarte_LEP_07.07.2023-komprimiert.pdf

Was ist zu tun?

Das Umweltministerium und Innenministerium, beides SPD, müssen auf politischen Weg dazu bewegt werden, den LEP zu ändern und die Rohstoffgewinnung rauszunehmen und gegen Vorranggebiet Naturschutz zu ändern!

Axel Kammerer (Vorsitzender der Bürgerinitiative)


Stand: 23 April 2019

Wir danken allen Unterstützern!

Nach sechs Jahren Widerstand gegen die Erweiterungspläne des Kalkschottertagebaus hat gestern (17. April 2019) das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) der Firma Schmitt Kalksteinbruch einen ablehnenden Bescheid für die beantragte Erweiterung des Kalksteinbruchs am Standort Rubenheim / Herbitzheim zugestellt.

Dieser Bescheid ist absolut konsequent im Sinne des Arten- und Naturschutzes und folgt zu 100% den seit sechs Jahren vorgebrachten Argumenten der Bürgerinitiative.
Endlich haben sich Recht und Gesetzt durchgesetzt. Dazu waren tausende Unterschriften, zahlreiche Infoveranstaltungen, über acht Anträge auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetzt, zahlreiche Anzeigen wegen Verstößen gegen das Natur- bzw. Emissionsschutzschutzgesetzt sowie zwei unabhängige Gutachten von Experten, finanziert durch die Bürger des Bliesgaus notwendig.
Dies ist ein guter Tag für die Bürger*innen und die Umwelt des Bliesgaus sowie der UNESCO Biosphäre!


Axel Kammerer (Vorsitzender der Bürgerinitiative)



[ Hier vollständigen Text der LUA Pressemitteilung abrufen ]

[ Ablehnungsbescheid vom 17. April 2019 abrufen ]

Die Geschichte der bisherigen Umweltkatastrophe und des Widerstandes in Bilder
[ hier klicken ]


Hier ein Video (vom 23.04.2019!) mit der Staubentwicklung und der dadurch bedingten Kontamination der umliegenden Naturschutzgebeite: [ hier klicken ]


SR Aktueller Bericht vom 23.04.2019. Gut zu erkennen ist auch hier die Staubentwicklung und der dadurch bedingten Kontamination der umliegenden Naturschutzgebeite: [ hier klicken ]


Unterlagen Umweltverträglichkeitsprüfungen [ hier klicken ]


Zur bisherigen Seite der Bürgerinitiative mit Plänen, Anträgen, etc. [ hier klicken ]

 

Kontakt: 06842-706827