Folgendes plant die Fa. Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG
Die geplante und bereits beantragte Steinbruch-Erweiterungsfläche hat eine Größe von
genau 27,3 ha (270.000 qm). Die Abbaufläche auf dem Hanickel wäre somit
370.000 qm
groß und entspräche damit der Größe von ~51 Fußballfeldern. Es
sollen in 25 Jahren mind. 1.600.000 Kubikmeter Kalkstein abgebaut werden (mind.
400.000 LKW
Fahrten).
100.000 Kubikmeter Fremdmaterial sollen verfüllt werden.
Die Abbaufläche wird vollständig von jeder Form
von Naturschutzgebiet (ausser Nationalpark)
umschlossen die es in Deutschland gibt. Die Kernzone
„Kalbenberg Süd“ des UNESCO Biosphärenreservat
grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet.
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Bei den auf der Karte in hellgrün ausgewiesenen Schutzgebieten handelt es sich um:
Wasserschutz-,
Naturschutz-,
Vogelschutz-,
Landschaftsschutz- und
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete sowie
Natura 2000 Zonen und der
Das Biosphärenreservat Bliesgau.
Dunkelgrün zeigt die Lage der Kernzonen
„Kalbenberg Süd“ des UNESCO Biosphärenreservat Bliesgau
Abbaumethodik laut Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG
(laut dem Unternehmen selbst)
Die Unterlagen der Firma Schmitt zum Genehmigungsverfahren
der 2. Erweiterung des Steinbruch Rubenheim Die Angaben in diesem Papier stammen alleinig von der Firma Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG! |
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(Kritische Anmerkungen der Bürgerinitiative sind in blau eingefügt)
Die Mineralgewinnung soll, wie im bestehenden
Steinbruch und auf der ersten Erweiterungsfiäche bereits
praktiziert, fortgeführt werden.
Der Abbau erfolgt in Form eines
sogenannten
Kesseltagebaus.
(Die komplette
Hanickel-Kuppe wird also abgegraben, mit Rändern zur Talseite hin)
Zunächst wird der Mutterboden abgeschoben und
entlang der Abbauränder in Mieten zwischengelagert. Anschließend
wird der Abraum bis zum abzubauenden Kalkgestein abgeschoben und
ebenfalls seitlich zwischengelagert oder als Verfüllmaterial in den
bestehenden Steinbruch eingebaut.
Nach der Freilegung der abbaufähigen Gesteine erfolgt das
Herauslösen aus dem Gesteinsverband mittels Bagger. Es ist kein
Lösen des Gesteins durch Sprengung vorgesehen. Die mit dem Bagger
gewonnenen Kalksteine sollen bei Bedarf mittels Brecher zu Schotter
und Splitt zerkleinert werden.
Der gewonnene Kalkstein wird mit
einem Radlader auf bereitstehende LKW zum Abtransport verladen.
Es ist der Abbau bis zum Liegenden (Unterkante) des Lingula-Dolomits
vorgesehen. Auf Grund der geologischen Verhältnisse wird nach
heutigen Erkenntnissen davon ausgegangen, dass der Abbau über dem
Höhenniveau von ca. 300 müNN bleibt.
(Das
ist eine reine Annahme und kann erheblich davon abweichen!)
Aus den Erkenntnissen des bestehenden Steinbruchs und der
geologischen Karte wird davon ausgegangen, dass der zur Gewinnung
hauptsächlich vorgesehene Trochiten-Kalk eine Mächtigkeit von ca. 6
m aufweist.
Bezogen auf die Erweiterungsfläche von ca. 30,3 ha
ergibt sich somit ein rechnerisches Abbauvolumen von 1.818.000 m3.
Bei einer prognostizierten Abbauleistung von ca. 100.000 m3 ergibt
sich ein Gesteinsvorrat für rund 20 Jahre.
(Das
entstehende Kesselloch kann ohne weiteres über 30 Meter tief werden.
Zum momentanen Zeitpunkt (Montag 11.02.2013 um 11:00 Uhr) war die
Abbruchkante bereits 16,40 Meter - das entspricht einem 5-stöckigen
Haus - über dem Kessellochgrund. Dabei ist die höchste Stelle der
Kuppe noch lange nicht erreicht. Auch sieht der Antrag keinerlei
Beschränkung vor, geplant ist laut Aussage des Inhabers Herrn
Schmitt, der Abbau des kompletten Vorkommens geplant.
Das Kesselloch kann also auch 40 oder mehr Meter tief werden - je
nach Deckhöhe (also der Erde über dem Kalkstein). So wie die Tiefe,
kann auch das Abbauvolumen erheblich größer sein. Und der
Abbauzeitraum kann sich über weit mehr als 20 Jahre hinziehen, der Antrag ist
zeitlich unbefristet gestellt.)
Innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche erfolgt eine erste
Absiebung des Materials. Die eigentliche Aufbereitung (Brechen und
Sieben) und Lagerung des gewonnenen Gesteins sowie der hergestellten
Produkte erfolgt im bestehenden Steinbruch. Die Aufbereitungsanlagen
sind bereits immissionsschutzrechtlich genehmigt.
(Der
Klang von 2 Gesteinbrechern in Aktion ist einen guten Kilometer weit
zu hören!)
Die Gesteinsgewinnung wird in Abbauabschnitte unterteilt. Es ist
vorgesehen immer nur eine Fläche von max. 5 ha für den
Steinbruchbetrieb zu verwenden. Entsprechend ist vor dem
Fortschreiten des Abbaus eine adäquate Fläche zu rekultivieren, um
die Flächeninanspruchnahme einhalten zu können.
(Es
sind also immer 50.000qm Fläche im Tagebau offen)
Mit der Rekultivierung der nicht mehr zum Abbau und zur Lagerung notwendigen Flächen soll sofort begonnen werden. Dazu erfolgt eine Teilverfüliung mit Abraummaterial und ggf. unbelastetem Baugrubenaushub, sogenanntem Z-0-Material, aus der Region. Abschließend wird der abgeschobene Mutterboden zur Rekultivierung wieder eingesetzt. Nach der Rekultivierung sollen die Flächen wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Damit stehen diese Flächen wieder dem Vorranggebiet Landwirtschaft zur Nutzung zur Verfügung.
Es werden keine großen Mengen an Z-0-Material für die Verfüllung erwartet, jedoch soll andererseits die Möglichkeit geschaffen werden, dass bei Baumaßnahmen in der Umgebung der Erdaushub im Steinbruch für die Verfüllung angenommen werden kann. Es wird insgesamt eine Menge von vielleicht 100.000 m3 Erdaushub erwartet. Das entspricht durchschnittlich pro Jahr ca. 5.000 m3. Bezogen auf die Gesamtabbaufläche von 27,3 ha wird mit dieser Verfüllmenge eine Erhöhung der Rekultivierungshöhe um 30 cm erreicht. Sollten die Erdmassen nicht anfallen, dann kann trotzdem ordnungsgemäß rekultiviert werden, da jederzeit eine Anpassung der zu rekuitivierenden Abschnitte von etwa 5 ha an das umgebende Gelände mit oder ohne diese zusätzlichen Erdmassen möglich ist und das beabsichtigte Landschaftsbild nach der Rekultivierung davon unberührt bleibt.
(Was und wie verfüllt wird, unterliegt
vor Ort keiner unabhängigen Kontrolle! Aufgrund des gewaltigen
Abbauvolumens von mehreren Millionen Kubikmetern ist zu erwarten, dass das Kuppenniveau
ca. um die Menge des abgebauten Kalkes (also mind. 6 Meter), das Landschaftsbild wird vollständig
verändert)
Quelle:
Unterlagen zum Erörterungstermin (Scoping-Papier) vom
17. Juli2 012
Zielabweichungs- und Raumordnungsverfahren mit
Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Vorhaben „Erweiterung des
Kalksteinbruchs der Firma Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG" in
Gersheim-Rubenheim
erstellt von: TERRAG GmbH i.a. von Schmitt
Kalksteinbruch GmbH & Co. KG
(
Die TERRAG GmbH, die hier beratend tätig war, ist laut eigner
Homepage:
Der Name TERRAG steht für eine
Unternehmensgruppe der Umweltbranche, die sich auf die Entsorgung
und Behandlung von mineralischen und organischen Abfällen
spezialisiert hat. [...], mit dem wir Sanieren, Rückbauen und
Entsorgungskapazitäten in Form von Deponien schaffen.
Also
ein Unternehmen, das auf die Eröffnung und den Betrieb von Deponien
für u.a. Industrieabfälle, Bauschutt und Klärschlämmen spezialisiert
ist. Da kann sich wohl jeder seinen Teil denken ...)
Der Tagebau widerspricht in jeglicher Hinsicht, dem von den Kommunen im Bliesgau (darunter Blieskastel und Gersheim) erarbeiteten "Entwicklungskonzept für die Region Bliesgau" (Nachhaltiges Wirtschaften) sowie allen Grundsätzen des Biosphärenreservates Bliesgau.
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