Folgendes plant die Fa. Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG
Die geplante und bereits beantragte Steinbruch-Erweiterungsfläche hat eine Größe von 
			genau 27,3 ha (270.000 qm). Die Abbaufläche auf dem Hanickel wäre somit 
			370.000 qm 
			groß und entspräche damit der Größe von ~51 Fußballfeldern. Es 
			sollen in 25 Jahren mind. 1.600.000 Kubikmeter Kalkstein abgebaut werden (mind. 
			400.000 LKW 
			Fahrten). 
100.000 Kubikmeter Fremdmaterial sollen verfüllt werden.
			
Die Abbaufläche wird vollständig von jeder Form 
			von Naturschutzgebiet (ausser Nationalpark) 
			umschlossen die es in Deutschland gibt. Die Kernzone 
			„Kalbenberg Süd“ des UNESCO Biosphärenreservat 
			grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet.
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Bei den auf der Karte in hellgrün ausgewiesenen Schutzgebieten handelt es sich um: 
Wasserschutz-, 
Naturschutz-, 
Vogelschutz-, 
Landschaftsschutz- und
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete sowie 
 
Natura 2000 Zonen und der  
Das Biosphärenreservat Bliesgau.
Dunkelgrün zeigt die Lage der Kernzonen 
„Kalbenberg Süd“ des UNESCO Biosphärenreservat Bliesgau
Abbaumethodik laut Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG
			
(laut dem Unternehmen selbst)
| Die Unterlagen der Firma Schmitt zum Genehmigungsverfahren 
					der 2. Erweiterung des Steinbruch Rubenheim Die Angaben in diesem Papier stammen alleinig von der Firma Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG! | |
(Kritische Anmerkungen der Bürgerinitiative sind in blau eingefügt)
Die Mineralgewinnung soll, wie im bestehenden 
			Steinbruch und auf der ersten Erweiterungsfiäche bereits 
			praktiziert, fortgeführt werden.
Der Abbau erfolgt in Form eines 
			sogenannten 
			Kesseltagebaus.
(Die komplette 
	Hanickel-Kuppe wird also abgegraben, mit Rändern zur Talseite hin)
Zunächst wird der Mutterboden abgeschoben und 
			entlang der Abbauränder in Mieten zwischengelagert. Anschließend 
			wird der Abraum bis zum abzubauenden Kalkgestein abgeschoben und 
			ebenfalls seitlich zwischengelagert oder als Verfüllmaterial in den 
			bestehenden Steinbruch eingebaut.
Nach der Freilegung der abbaufähigen Gesteine erfolgt das 
			Herauslösen aus dem Gesteinsverband mittels Bagger. Es ist kein 
			Lösen des Gesteins durch Sprengung vorgesehen. Die mit dem Bagger 
			gewonnenen Kalksteine sollen bei Bedarf mittels Brecher zu Schotter 
			und Splitt zerkleinert werden.
Der gewonnene Kalkstein wird mit 
			einem Radlader auf bereitstehende LKW zum Abtransport verladen.
			Es ist der Abbau bis zum Liegenden (Unterkante) des Lingula-Dolomits 
			vorgesehen. Auf Grund der geologischen Verhältnisse wird nach 
			heutigen Erkenntnissen davon ausgegangen, dass der Abbau über dem 
			Höhenniveau von ca. 300 müNN bleibt.
(Das 
			ist eine reine Annahme und kann erheblich davon abweichen!)
Aus den Erkenntnissen des bestehenden Steinbruchs und der 
			geologischen Karte wird davon ausgegangen, dass der zur Gewinnung 
			hauptsächlich vorgesehene Trochiten-Kalk eine Mächtigkeit von ca. 6 
			m aufweist.
Bezogen auf die Erweiterungsfläche von ca. 30,3 ha 
			ergibt sich somit ein rechnerisches Abbauvolumen von 1.818.000 m3. 
			Bei einer prognostizierten Abbauleistung von ca. 100.000 m3 ergibt 
			sich ein Gesteinsvorrat für rund 20 Jahre.
(Das 
			entstehende Kesselloch kann ohne weiteres über 30 Meter tief werden. 
			Zum momentanen Zeitpunkt (Montag 11.02.2013 um 11:00 Uhr) war die 
			Abbruchkante bereits 16,40 Meter - das entspricht einem 5-stöckigen 
			Haus - über dem Kessellochgrund. Dabei ist die höchste Stelle der 
			Kuppe noch lange nicht erreicht. Auch sieht der Antrag keinerlei 
			Beschränkung vor, geplant ist laut Aussage des Inhabers Herrn 
			Schmitt, der Abbau des kompletten Vorkommens geplant.   
			Das Kesselloch kann also auch 40 oder mehr Meter tief werden - je 
			nach Deckhöhe (also der Erde über dem Kalkstein). So wie die Tiefe, 
			kann auch das Abbauvolumen erheblich größer sein. Und der 
			Abbauzeitraum kann sich über weit mehr als 20 Jahre hinziehen, der Antrag ist 
			zeitlich unbefristet gestellt.)
Innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche erfolgt eine erste 
			Absiebung des Materials. Die eigentliche Aufbereitung (Brechen und 
			Sieben) und Lagerung des gewonnenen Gesteins sowie der hergestellten 
			Produkte erfolgt im bestehenden Steinbruch. Die Aufbereitungsanlagen 
			sind bereits immissionsschutzrechtlich genehmigt.
(Der 
			Klang von 2 Gesteinbrechern in Aktion ist einen guten Kilometer weit 
			zu hören!)
Die Gesteinsgewinnung wird in Abbauabschnitte unterteilt. Es ist 
			vorgesehen immer nur eine Fläche von max. 5 ha für den 
			Steinbruchbetrieb zu verwenden. Entsprechend ist vor dem 
			Fortschreiten des Abbaus eine adäquate Fläche zu rekultivieren, um 
			die Flächeninanspruchnahme einhalten zu können.
(Es 
			sind also immer 50.000qm Fläche im Tagebau offen)
Mit der Rekultivierung der nicht mehr zum Abbau und zur Lagerung notwendigen Flächen soll sofort begonnen werden. Dazu erfolgt eine Teilverfüliung mit Abraummaterial und ggf. unbelastetem Baugrubenaushub, sogenanntem Z-0-Material, aus der Region. Abschließend wird der abgeschobene Mutterboden zur Rekultivierung wieder eingesetzt. Nach der Rekultivierung sollen die Flächen wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Damit stehen diese Flächen wieder dem Vorranggebiet Landwirtschaft zur Nutzung zur Verfügung.
Es werden keine großen Mengen an Z-0-Material für die Verfüllung erwartet, jedoch soll andererseits die Möglichkeit geschaffen werden, dass bei Baumaßnahmen in der Umgebung der Erdaushub im Steinbruch für die Verfüllung angenommen werden kann. Es wird insgesamt eine Menge von vielleicht 100.000 m3 Erdaushub erwartet. Das entspricht durchschnittlich pro Jahr ca. 5.000 m3. Bezogen auf die Gesamtabbaufläche von 27,3 ha wird mit dieser Verfüllmenge eine Erhöhung der Rekultivierungshöhe um 30 cm erreicht. Sollten die Erdmassen nicht anfallen, dann kann trotzdem ordnungsgemäß rekultiviert werden, da jederzeit eine Anpassung der zu rekuitivierenden Abschnitte von etwa 5 ha an das umgebende Gelände mit oder ohne diese zusätzlichen Erdmassen möglich ist und das beabsichtigte Landschaftsbild nach der Rekultivierung davon unberührt bleibt.
(Was und wie verfüllt wird, unterliegt 
			vor Ort keiner unabhängigen Kontrolle! Aufgrund des gewaltigen 
			Abbauvolumens von mehreren Millionen Kubikmetern ist zu erwarten, dass das Kuppenniveau 
			ca. um die Menge des abgebauten Kalkes (also mind. 6 Meter), das Landschaftsbild wird vollständig 
			verändert)
Quelle: 
Unterlagen zum Erörterungstermin (Scoping-Papier) vom 
			17. Juli2 012
Zielabweichungs- und Raumordnungsverfahren mit 
			Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Vorhaben „Erweiterung des 
			Kalksteinbruchs der Firma Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG" in 
			Gersheim-Rubenheim
erstellt von: TERRAG GmbH i.a. von Schmitt 
			Kalksteinbruch GmbH & Co. KG
( 
			Die TERRAG GmbH, die hier beratend tätig war, ist laut eigner
			
			Homepage: 
Der Name TERRAG steht für eine 
			Unternehmensgruppe der Umweltbranche, die sich auf die Entsorgung 
			und Behandlung von mineralischen und organischen Abfällen 
			spezialisiert hat. [...], mit dem wir Sanieren, Rückbauen und 
			Entsorgungskapazitäten in Form von Deponien schaffen.
Also 
			ein Unternehmen, das auf die Eröffnung und den Betrieb von Deponien 
			für u.a. Industrieabfälle, Bauschutt und Klärschlämmen spezialisiert 
			ist. Da kann sich wohl jeder seinen Teil denken ...)
Der Tagebau widerspricht in jeglicher Hinsicht, dem von den Kommunen im Bliesgau (darunter Blieskastel und Gersheim) erarbeiteten "Entwicklungskonzept für die Region Bliesgau" (Nachhaltiges Wirtschaften) sowie allen Grundsätzen des Biosphärenreservates Bliesgau.
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			Information und Meinung dankbar - der Bliesgau, das bist DU !
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