Folgendes plant die Fa. Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG

Die geplante und bereits beantragte Steinbruch-Erweiterungsfläche hat eine Größe von genau 27,3 ha (270.000 qm). Die Abbaufläche auf dem Hanickel wäre somit 370.000 qm groß und entspräche damit der Größe von ~51 Fußballfeldern. Es sollen in 25 Jahren mind. 1.600.000 Kubikmeter Kalkstein abgebaut werden (mind. 400.000 LKW Fahrten).
100.000 Kubikmeter Fremdmaterial sollen verfüllt werden.
Die Abbaufläche wird vollständig von jeder Form von Naturschutzgebiet (ausser Nationalpark) umschlossen die es in Deutschland gibt. Die Kernzone „Kalbenberg Süd“ des UNESCO Biosphärenreservat grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet.

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Steinbruch Rubenheim :
Steinbruch Rubenheim :
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Bei den auf der Karte in hellgrün ausgewiesenen Schutzgebieten handelt es sich um: Wasserschutz-, Naturschutz-, Vogelschutz-, Landschaftsschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete sowie Natura 2000 Zonen und der Das Biosphärenreservat Bliesgau.
Dunkelgrün zeigt die Lage der Kernzonen „Kalbenberg Süd“ des UNESCO Biosphärenreservat Bliesgau


Die gesamte Fläche, die auf dem folgenden Video zu sehen ist soll bei der 2. Erweiterung mindestens 12 Meter (realistischer sind 30 Meter) tief abgetragen werden.

 

Abbaumethodik laut Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG
(laut dem Unternehmen selbst)

Die Unterlagen der Firma Schmitt zum Genehmigungsverfahren der 2. Erweiterung des Steinbruch Rubenheim
Die Angaben in diesem Papier stammen alleinig von der Firma Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG!
    

(Kritische Anmerkungen der Bürgerinitiative sind in blau eingefügt)

Die Mineralgewinnung soll, wie im bestehenden Steinbruch und auf der ersten Erweiterungsfiäche bereits praktiziert, fortgeführt werden.
Der Abbau erfolgt in Form eines sogenannten Kesseltagebaus.
(Die komplette Hanickel-Kuppe wird also abgegraben, mit Rändern zur Talseite hin)
Zunächst wird der Mutterboden abgeschoben und entlang der Abbauränder in Mieten zwischengelagert. Anschließend wird der Abraum bis zum abzubauenden Kalkgestein abgeschoben und ebenfalls seitlich zwischengelagert oder als Verfüllmaterial in den bestehenden Steinbruch eingebaut.

Nach der Freilegung der abbaufähigen Gesteine erfolgt das Herauslösen aus dem Gesteinsverband mittels Bagger. Es ist kein Lösen des Gesteins durch Sprengung vorgesehen. Die mit dem Bagger gewonnenen Kalksteine sollen bei Bedarf mittels Brecher zu Schotter und Splitt zerkleinert werden.
Der gewonnene Kalkstein wird mit einem Radlader auf bereitstehende LKW zum Abtransport verladen.
Es ist der Abbau bis zum Liegenden (Unterkante) des Lingula-Dolomits vorgesehen. Auf Grund der geologischen Verhältnisse wird nach heutigen Erkenntnissen davon ausgegangen, dass der Abbau über dem Höhenniveau von ca. 300 müNN bleibt.
(Das ist eine reine Annahme und kann erheblich davon abweichen!)

Aus den Erkenntnissen des bestehenden Steinbruchs und der geologischen Karte wird davon ausgegangen, dass der zur Gewinnung hauptsächlich vorgesehene Trochiten-Kalk eine Mächtigkeit von ca. 6 m aufweist.
Bezogen auf die Erweiterungsfläche von ca. 30,3 ha ergibt sich somit ein rechnerisches Abbauvolumen von 1.818.000 m3. Bei einer prognostizierten Abbauleistung von ca. 100.000 m3 ergibt sich ein Gesteinsvorrat für rund 20 Jahre.
(Das entstehende Kesselloch kann ohne weiteres über 30 Meter tief werden. Zum momentanen Zeitpunkt (Montag 11.02.2013 um 11:00 Uhr) war die Abbruchkante bereits 16,40 Meter - das entspricht einem 5-stöckigen Haus - über dem Kessellochgrund. Dabei ist die höchste Stelle der Kuppe noch lange nicht erreicht. Auch sieht der Antrag keinerlei Beschränkung vor, geplant ist laut Aussage des Inhabers Herrn Schmitt, der Abbau des kompletten Vorkommens geplant.   Das Kesselloch kann also auch 40 oder mehr Meter tief werden - je nach Deckhöhe (also der Erde über dem Kalkstein). So wie die Tiefe, kann auch das Abbauvolumen erheblich größer sein. Und der Abbauzeitraum kann sich über weit mehr als 20 Jahre hinziehen, der Antrag ist zeitlich unbefristet gestellt.)

Innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche erfolgt eine erste Absiebung des Materials. Die eigentliche Aufbereitung (Brechen und Sieben) und Lagerung des gewonnenen Gesteins sowie der hergestellten Produkte erfolgt im bestehenden Steinbruch. Die Aufbereitungsanlagen sind bereits immissionsschutzrechtlich genehmigt.
(Der Klang von 2 Gesteinbrechern in Aktion ist einen guten Kilometer weit zu hören!)

Die Gesteinsgewinnung wird in Abbauabschnitte unterteilt. Es ist vorgesehen immer nur eine Fläche von max. 5 ha für den Steinbruchbetrieb zu verwenden. Entsprechend ist vor dem Fortschreiten des Abbaus eine adäquate Fläche zu rekultivieren, um die Flächeninanspruchnahme einhalten zu können.
(Es sind also immer 50.000qm Fläche im Tagebau offen)

Mit der Rekultivierung der nicht mehr zum Abbau und zur Lagerung notwendigen Flächen soll sofort begonnen werden. Dazu erfolgt eine Teilverfüliung mit Abraummaterial und ggf. unbelastetem Baugrubenaushub, sogenanntem Z-0-Material, aus der Region. Abschließend wird der abgeschobene Mutterboden zur Rekultivierung wieder eingesetzt. Nach der Rekultivierung sollen die Flächen wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Damit stehen diese Flächen wieder dem Vorranggebiet Landwirtschaft zur Nutzung zur Verfügung.

Es werden keine großen Mengen an Z-0-Material für die Verfüllung erwartet, jedoch soll andererseits die Möglichkeit geschaffen werden, dass bei Baumaßnahmen in der Umgebung der Erdaushub im Steinbruch für die Verfüllung angenommen werden kann. Es wird insgesamt eine Menge von vielleicht 100.000 m3 Erdaushub erwartet. Das entspricht durchschnittlich pro Jahr ca. 5.000 m3. Bezogen auf die Gesamtabbaufläche von 27,3 ha wird mit dieser Verfüllmenge eine Erhöhung der Rekultivierungshöhe um 30 cm erreicht. Sollten die Erdmassen nicht anfallen, dann kann trotzdem ordnungsgemäß rekultiviert werden, da jederzeit eine Anpassung der zu rekuitivierenden Abschnitte von etwa 5 ha an das umgebende Gelände mit oder ohne diese zusätzlichen Erdmassen möglich ist und das beabsichtigte Landschaftsbild nach der Rekultivierung davon unberührt bleibt.

(Was und wie verfüllt wird, unterliegt vor Ort keiner unabhängigen Kontrolle! Aufgrund des gewaltigen Abbauvolumens von mehreren Millionen Kubikmetern ist zu erwarten, dass das Kuppenniveau ca. um die Menge des abgebauten Kalkes (also mind. 6 Meter), das Landschaftsbild wird vollständig verändert)

Quelle:
Unterlagen zum Erörterungstermin (Scoping-Papier) vom 17. Juli2 012
Zielabweichungs- und Raumordnungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung für das Vorhaben „Erweiterung des Kalksteinbruchs der Firma Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG" in Gersheim-Rubenheim

erstellt von: TERRAG GmbH i.a. von Schmitt Kalksteinbruch GmbH & Co. KG

( Die TERRAG GmbH, die hier beratend tätig war, ist laut eigner Homepage:
Der Name TERRAG steht für eine Unternehmensgruppe der Umweltbranche, die sich auf die Entsorgung und Behandlung von mineralischen und organischen Abfällen spezialisiert hat. [...], mit dem wir Sanieren, Rückbauen und Entsorgungskapazitäten in Form von Deponien schaffen.
Also ein Unternehmen, das auf die Eröffnung und den Betrieb von Deponien für u.a. Industrieabfälle, Bauschutt und Klärschlämmen spezialisiert ist. Da kann sich wohl jeder seinen Teil denken ...)

 

Der Tagebau widerspricht in jeglicher Hinsicht, dem von den Kommunen im Bliesgau (darunter Blieskastel und Gersheim) erarbeiteten "Entwicklungskonzept für die Region Bliesgau" (Nachhaltiges Wirtschaften) sowie allen Grundsätzen des Biosphärenreservates Bliesgau.


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